von: Isabel Frankenberg bussgeld.net Berlin
5. Januar 2016
© Der Mensch braucht Wasser (Foto Urs Heinz Aerni)
In Deutschland gilt ein allgemeines Wasserrecht, welches dem Schutz und der Reinhaltung vom Grundwasser und Gewässern im Allgemeinen dient. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Wasserrechts ist auch das Wasserhaushaltsgesetz. Es beinhaltet wichtige Bestimmungen und Vorschriften zur Vermeidung von Wasserverschmutzung und wurde somit als eine Maßnahme gegen die Umweltverschmutzung beschlossen. Wer gegen das Wasserhaushaltsgesetz verstößt, muss mit einem Bußgeldbescheid und hohen Geldstrafen rechnen. Wie hoch diese sind, hängt nicht nur vom Vergehen sondern auch von den einzelnen Bundesländern ab. Deshalb hat der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik nun einen Ratgeber veröffentlicht, der alle wichtigen Informationen sowie die Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer beinhaltet.
Das Wasserhaushaltsgesetz soll dem haushälterischen Umgang mit der lebenswichtigen Ressource dienen. Neben dem Ziel, die Umwelt- und vor allem die Wasserverschmutzung zu verringern, soll das Wasserhaushaltsgesetz auch den Schutz und die Nutzung von Wasser als Trinkwasser und als Lebensraum von Tier- und Pflanzenwelt gewährleisten. Zudem sollen Gewässer im Falle eines Hochwasserereignisses geschützt werden. Da Wasserverschmutzungen schwerwiegend für die Umwelt sein können, sollen hoch angesetzte Bußgelder als Abschreckungsmaßnahme für Umweltsünder dienen. Demnach kann z.B. bei einem Hineinwerfen von Plastiktüten und Flaschen in Gewässer, ein Bußgeld von 25 bis 100 Euro drohen. Noch härter wird das Einleiten von Stoffen bestraft. So kann ein Einleiten von Mineralöl in das Grundwasser ein Bußgeld von 75 bis 30.000 Euro nach sich ziehen.
Der kostenlose Ratgeber enthält neben den verschiedenen Bußgeldkatalogen auch Informationen über folgende Punkte:
Den kostenlosen Ratgeber zum Thema „ Wasserhaushaltsgesetz“ finden Sie hier. Weitere Informationen zu aktuellen Bußgeldern bei PKW, LKW und Fahrrad und verschiedene weitere Ratgeber bietet Ihnen das Ratgeberportal www.bussgeldkatalog.net.