von: Umweltinstitut München e. V.
17. Oktober 2019
Das Südtiroler Dorf Mals möchte auf Pestiziden verzichten, doch ein Gericht in Bozen stellt sich in die Quere. Ein Gastbeitrag des Umweltinstituts in München.
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Vor fünf Jahren schrieben die Bürgerinnen und Bürger im Südtiroler Dorf Mals Geschichte. Denn damals beschlossen sie mit großer Mehrheit in einem Bürgerentscheid, die erste pestizidfreie Gemeinde Europas zu werden. Daraufhin erließ der Malser Gemeinderat eine Verordnung, die das Ausbringen von Pestiziden in dem Ort praktisch untersagt.
Das Verwaltungsgericht Bozen will diesen Traum nun platzen lassen und setzte die Verordnung vergangene Woche außer Kraft. Doch die Malserinnen und Malser lassen sich nicht unterkriegen: Vor dem Staatsrat in Rom, dem obersten Verwaltungsgericht Italiens, wollen sie das Urteil aus Bozen anfechten.
In ihrem Urteil verfügen die Bozener RichterInnen, dass die Malser Pestizidverordnung rechtswidrig sei, da die Gemeinde damit ihre Kompetenzen überschritten habe. Dabei bezieht sich das Gericht unter anderem auf ein Landesgesetz aus dem Jahr 2016, das just an dem Tag erlassen wurde, als das Pestizid-Verbot in Mals in Kraft trat. Dieses Gesetz wurde von der Südtiroler Landesregierung gezielt entworfen, um weitere Gemeinden daran zu hindern, dem Beispiel von Mals zu folgen und Maßnahmen gegen das Ausbringen von Pestiziden zu ergreifen.
Bitte zeigen Sie den Malser Pestizidrebellen, dass sie nicht alleine stehen: Schreiben Sie jetzt eine Nachricht an den Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher und fordern Sie ihn dazu auf, das Malser Pestizidverbot nicht weiter zu bekämpfen! Mals hat ein Recht auf Pestizidfreiheit! |
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Lesen Sie mehr über den Kampf der Pestizidrebellen in unserer aktuellen Meldung.
Quelle und Kontakt: Umweltinstitut München e.V., Landwehrstraße 64a, 80336 München, info@umweltinstitut.org