von: Pro Natura und BirdLife Schweiz
15. August 2020
© Pro Natura und BirdLife lehnen diese Revision des Jagdgesetzes ab.
Neuer Aspekt rund um das Jagdgesetz: die Trophäenjagd ist weiterhin erlaubt. Birkhahn, Schneehuhn oder Waldschnepfe können abgeschossen werden. Und in einigen Kantonen auch der Feldhase. JagdSchweiz und Co. bewerben das missratene Gesetz trotzdem mit „mehr Sicherheit für Tiere“. Und ein deutsches Jagd-Reisebüro bewirbt die Steinbock-Trophäenjagd im Wallis mit der Aussage: „Bisher sind noch all unsere Gäste zum Schuss gekommen“.
Birkhuhn, Copyright Michael Gerber
Alpenschneehuhn, Copyright Rolf und Sales Nussbaumer
Die Jagd auf Raufusshühner und auch auf den Steinbock kann wildbiologisch nicht begründet werden. Birk- und Schneehuhn richten keine Schäden an; Steinböcke minimal. Raufusshühner stehen durch Klimaerwärmung, zunehmende Störungen und Lebensraumverlust (touristische Infrastrukturen) unter Druck; beim Steinbock wird zunehmend die Inzucht in den Kolonien zum Problem. Bejagt werden alle drei Arten einzig aufgrund ihrer Trophäe (Gehörn, Schmuckfedern, ausgestopfter Balg) und der Tradition (v. a. Hühnerjagd mit Vorstehhund). Das kann das Geschlechterverhältnis negativ beeinflussen (Birkhahn), den Verlauf der Brunft und der natürlichen Auslese stören (Steinbock) und Schutzbemühungen sabotieren (weil bei diesen Tieren jedes lebende Individuum im Bestand zählt). Im Tessin hat der Staatsrat kürzlich eine kantonale Initiative zur Unterschutzstellung des Alpenschneehuhns zur Annahme empfohlen.
JagdSchweiz und Bauernverband verkaufen den Stimmbürgern das neue Jagdgesetz als «fortschrittlich». Es biete u. a. «mehr Sicherheit für Tier und Mensch». Das sind auch angesichts der nach wie vor zulässigen Trophäenjagd sehr mutige Aussagen.
Die Revision des Jagdgesetzes wäre Gelegenheit gewesen, gefährdete Tierarten, die noch immer bejagt werden können, endlich unter Schutz zu stellen. Diese Chance wurde vertan. Raufusshühner werden in Zukunft durch Klimaerwärmung und Fragmentierung der Lebensräume stärker unter Druck stehen. JägerInnen, die sich auch als Naturschützer verstehen, sagen NEIN am 27. September 2020. Der Verzicht des Parlaments auf eine Unterschutzstellung verletzlicher Arten – bei gleichzeitiger Lockerung des Abschusses geschützter Tiere – zeigt: das neue Gesetz ist kein «guter Kompromiss», wie vom Bundesrat kommuniziert.
Werner Müller, Birdlife, werner.mueller@birdlife.ch
Urs Leugger, Pro Natura, urs.leugger@pronatura.ch
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