von: Simon Banholzer, Schweizerische Energie-Stiftung SES, Zürich
22. Oktober 2020
Kommentar
Zu teure Nachrüstungen Für die Stilllegungsentscheide ausschlaggebend waren in beiden Ländern wirtschaftliche Gründe. Electricité de France (EDF) wusste bereits 2017, dass sie das AKW Fessenheim aus Kostengründen vom Netz nehmen muss. Trotzdem hat EDF die formelle Einreichung des Stilllegungsgesuchs auf 2019 verschoben. In dieser Zeit konnte EDF dem französischen Staat - notabene ihrem Mehrheitsaktionär - eine Entschädigung von über 400 Millionen Euro abringen, obwohl ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb kaum möglich gewesen wäre, wie aus der Analyse von André Herrmann weiterlesen...