von: impressum - die Schweizer JournalistInnen
3. Mai 2016

Die Pressefreiheit in der Schweiz ist beschränkt und gefährdet

Nichts Gutes aus der Schweiz. Vom Verband DIE SCHWEIZER JOURNALIST/INNEN (impressum) erhielten wir eine Übersicht über Tendenzen in der Medienlandschaft in der Schweiz, die wir hier gerne als Gastbeitrag veröffentlichen.

© Verband der Schweizer JournalistInnen

Unabhängige und vielfältige Medien zu fördern, das war das Ziel der Erklärung von Windhoek (Südafrika), die den Internationalen Tag der Pressefreiheit im Dezember 1993 ins Leben gerufen hat. Dreiundzwanzig Jahre später gibt es aber keine Lorbeeren, um sich darauf auszuruhen, wie das seit 2002 durch Reporter ohne Grenzen (ROG) geführte internationale Ranking der Pressefreiheit zeigt. Whistleblowers werden verfolgt, der Kampf gegen den Terrorismus rechtfertigt eine schrankenlose Überwachung, die Finanzierung von Medienunternehmen fordert Kompromisse und Interessenskonflikte sind zahlreich. Kurz: das Modell erodiert.

Die Schweiz ist keine Ausnahme. Die Knappheit an Arbeitsplätzen für JournalistInnen und die finanziellen Engpässe traditioneller Medien führen zu Medienkonzentration und sogar zu Lohndumping. Die Freien, oft an der Grenze des Existenzminimums, sehen sich zunehmend gezwungen, äusserst unfaire Verträge zu unterschreiben, die sie sogar ihrer Urheberrechte berauben. Und festangestellte JournalistInnen sind angesichts des rasanten Rückgangs der Werbeeinnahmen und der übermächtigen Konkurrenz digitaler Werbeplattformen verunsichert, immer das Damoklesschwert vor Augen. Zu was das führt, zeigt die Studie des Departements für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der Universität Fribourg, 1 durchgeführt in Zusammenarbeit mit impressum. Sie beweist den direkten Zusammenhang zwischen den Arbeitsbedingungen und der Beeinträchtigung journalistischer Unabhängigkeit.

Doch es gibt auch gute News: Nach nicht weniger als 11 Jahren ohne Gesamtarbeitsverstrag hat der Verband Schweizer Medien entschieden, wieder mit den Journalistinnen und Journalisten Verhandlungen aufzunehmen und den vertragslosen Zustand der Deutschschweizer und Tessiner Presse zu beenden.2 Und die zweite gute News kommt aus der Politik: 46 National- und 12 Ständeräte aus allen wichtigen politischen Lagern haben 2015 das impressum-Manifest 3 für die Pressefreiheit unterschrieben.

Medienkonzentration und Kündigungen

Entlassungen verringern die journalistische Unabhängigkeit. Im Laufe des Jahres 2015 gab es dafür viele Beispiele. Im März wurde Le Temps von Ringier absorbiert. Zudem wurden nach der Fusion der Frauen- und Lifestyle-Zeitschriften die Karten innerhalb der Redaktionen von «L’Hebdo», «Le Temps», «Edelweiss» und «Bolero» neu verteilt. Um im digitalen Newsroom zusammen zu kommen, fusionierten diese Redaktionen. Unter dem Strich verblieben zehn Kündigungen bei «Le Temps» und fünf bei «Edelweiss».

Bei Ringier in der Deutschschweiz kündigte der «Blick» im August 2015 fünf Angestellten. Zwei Monate früher gab es Kündigungen bei der NZZ. Im Aargau war es bei AZ Medien, wo im November 2015 zwanzig Personen entlassen wurden.

Und der Herbst präsentierte sich verheerend: Bei der SRG wurden im Rahmen der angekündigten drakonischen Sparmassnahmen (40 Millionen Franken) nicht weniger als 250 Stellen gnadenlos gestrichen (Oktober 2015). Bei der RSI wurden Personen, die dem Unternehmen 30 Jahre lang treu gedient hatten, sprichwörtlich vor die Tür gestellt (Januar 2016).

Auch weitere Gruppen kamen in den Sog der Medienkonzentration: Die Gruppe St-Paul («La Liberté») und ESH Médias (Hersant) haben im Oktober 2015 angekündigt, dass sie ihre Seiten «Schweiz», «International» und «Wirtschaft» zusammenführten. impressum hat diese neue Medienkonzentration und die damit verbundene Verarmung der Medienvielfalt öffentlich bedauert. Doch war damit nicht genug: Dieser Umbau hat den Absturz der Agence Romande de presse (AR) nach sich gezogen. Die 5-köpfige Redaktion mit Sitz in Neuenburg ist von der französischsprachigen Medienlandschaft verschwunden. Drei Angestellten wurde eine Stelle im 50 Kilometer entfernten Fribourg angeboten. Eine Person wurde entlassen, eine andere Person hat «freiwillig» gekündigt.

Bei den privaten Radiosendern ist die Stimmung leider auch nicht erfreulicher. 2007 beschäftigten die Groupe Rouge und «Radio Yes FM» in Lausanne noch 70 Personen, heute sind es noch etwa deren 10. Und am 29. April 2016 wurde die Fusion von Media One («LFM» und «One FM») mit Groupe Rouge («Rouge FM» und «Yes FM») angekündigt.

Beim «Beobachter Natur» (Axel Springer Gruppe, die im Laufe von 2015 ein Joint- Venture mit Ringier eingegangen ist) waren im Juni 2015 neun Kündigungen ohne angemessenen Sozialplan zu beklagen.

Im Februar 2016 wurde impressum – die Schweizer JournalistInnen informiert, dass auf der Redaktion von «Télétop Matin», einem Zusatzheft von «Le Matin dimanche», wiederholt Entlassungen ausgesprochen und Arbeitspensen reduziert worden waren, und warnte mit einer Medienmitteilung: «Télétop Matin am Sterben». Dieser Todeskampf folgte auf den Aderlass beim anderen Zusatzheft derselben französischsprachigen Sonntagszeitung. Auf der Redaktion von «Femina» waren ebenfalls Arbeitspensen reduziert und eine Kündigung ausgesprochen worden.

Im April 2016 tobte es auch in der Umgebung von Biel. Unter dem Motto «vier Medien, eine Redaktion» fusionierten innerhalb der Gruppe Gassmann die digitalen Redaktionen des «Journal du Jura», des «Tagblatts», von «Canal 3» und von «TeleBielingue». Auch hier siegte die Medienkonzentration.

Verschwinden von Zeitungen und Druckereien

Medienkonzentrationen dünnen die Medienvielfalt aus, Entlassungen bedrohen die Pressefreiheit, und obendrein verschwinden auch noch ganze Publikationen wie «Edelweiss», «Beobachter Natur», und «Tout compte fait» (im April 2016 von «Bon à Savoir absorbiert», mit 4 Entlassungen). Ebenso geht es Sendungen (zum Beispiel «A vue d’esprit», «Hautes fréquences», «Faut pas croire» bei der RTS), Agenturen (l’Agence Romande de presse AR) und Druckereien. Ab Mai 2016 werden «L’Express», «L’Impartial» und «La Côte» nicht mehr in Neuchâtel, sondern in Lausanne gedruckt. Ab Juli 2016 verliert auch die NZZ ein wenig Unabhängigkeit damit, dass ihre Zeitungen fortan durch Tamedia gedruckt werden.

Atar Roto Presse, das Genfer Unternehmen, bei dem «Le Courrier» und «L’Agefi» gedruckt werden, leistet bis jetzt Widerstand. «Wie lange noch?», fragte vor kurzem ein Presseartikel. «Le Courrier» sah sich währenddessen gezwungen, seine Auflagen von 6 auf 5 pro Woche herabzusetzen (Juni 2015) und seine Angestellten eine Woche lang unbezahlt arbeiten zu lassen (geschätzte 132‘000 Franken Sparmassnahmen insgesamt). Das «Branchenbuch 2014» der Credit Suisse schätzt plausibel, dass die Anzahl Arbeitsstellen bei Druckereien innerhalb der letzten 20 Jahre halbiert wurde.

Druck und versuchte Einflussnahmen

Die Pressefreiheit ist allerdings nicht nur von der Anzahl Entlassungen, der Medienkonzentration und vom Verschwinden von Zeitungen und Druckereien bedroht. Ebenso einschneidend sind weniger auch greifbare Entwicklungen. Als Beispiel dient, was in der «Tribune de Genève» vom 24. April 2016 veröffentlicht wurde: «Der Bürgermeister von Versoix rächt sich an einer Zeitung». Die Gemeinde kündigte ihr Abonnement von «Le Courrier», weil sie diese Zeitung als «Hauptanstifter der Ärgers von Versoix» betrachtete. Die Zeitung hatte nämlich einen Bericht des Rechnungshofs der Gemeinde wiedergegeben, der dessen schlechte interne Verwaltung aufzeigte.

In ähnlicher Weise versuchte die Exekutive einer weiteren Gemeinde, le Val-de-Ruz (NE), im Juni 2015 allfälliger Kritik zu entkommen. Der Redaktionsleitung von «L’Express / L’Impartial» wurde mitgeteilt, dass zwei ihrer Journalisten nicht mehr zu Informationssitzungen zugelassen würden. Der Grund: Ein Artikel missfiel der Gemeindeleitung. impressum – die Schweizer JournalistInnen prangerte das Vorgehen in der Folge als „unzulässige und unerhörte Beeinträchtigung der Pressefreiheit“ an.

Zur selben Zeit wurde die Pressefreiheit auch bei zwei Schweizer Musikevents mit weltweiter Ausstrahlung attackiert, nämlich dem Montreux Jazz Festival und dem Paléo. Wie Lady Gaga in Montreux wollte auch Johnny Hallyday sein Image um jeden Preis unter Kontrolle behalten. Die akkreditierten Fotografen des Paléo erhielten ein paar Stunden vor dem Konzert des Rockers eine SMS, wonach es ihnen verboten wäre, Fotos zu machen. Die Bilder des offiziellen Fotografen würden ihnen aber „grosszügigerweise“ zur Verfügung gestellt. impressum – die Schweizer JournalistInnen missbilligte diese Massnahmen unverzüglich als verurteilenswerte Beschränkung der Informationsfreiheit und Ausdruck der Tendenz, die Arbeit der Medienschaffenden immer stärker zu kontrollieren.

Vor Gericht gezogen

Doch es wird noch schlimmer. Nicht selten wird vor Gericht versucht, die Pressefreiheit abzuwürgen, wie im Falle des Journalisten Benito Perez und der Co-Chefredaktoren Christiane Pasteur, Philippe Bach und Dominique Hartmann von «Le Courrier». Gegen sie wurde Zivilklage erhoben und Strafantrag gestellt. Grund dafür: Benito Perez hatte über die Herkunft des Vermögens von Jean-Claude Gandur recherchiert, weil dieser sich angeschickt hatte, die (mittlerweile gescheiterte) Renovation des Kunst- und Geschichtsmuseums von Genf mitzufinanzieren.

In der Deutschschweiz zieht hingegen der bekannte Zürcher Journalist Urs Paul Engeler vor Gericht, um seine Rechte als Journalist zu verteidigen. Im April 2016 stellte er Strafantrag. Er versichert, dass ihn die Zürcher Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Affäre Hildebrand abgehört habe. Die Staatsanwaltschaft bestreitet diese Behauptung zwar, aber unter anderem mit dem Argument, dass nicht der Journalist, sondern seine Gesprächspartner abgehört worden seien. Wo liegt der Unterschied? Die Justiz wird es entscheiden müssen. impressum – die Schweizer JournalistInnen nahm die Angelegenheit zum Anlass, an die enorme Bedeutung des Quellenschutzes für den unabhängigen Journalismus zu erinnern.

Und es kann auch vorkommen, dass sich ein Drittstaat in die Angelegenheiten einer Schweizer Stadt einmischt, und versucht, die Meinungsäusserungsfreiheit zu unterbinden. Beweis dafür ist der aktuelle Fall von Demir Sönmez, eines Fotografen aus Genf mit türkischer und armenischer Abstammung, dessen Ausstellung auf dem Place des Nations in Genf die Wut der offiziellen Türkei erregt hat. Zurzeit halten die Behörden der Stadt Genf den Forderungen des türkischen Konsulats stand. Dieses verlangt die Entfernung eines umstrittenen Bildes, das bei einigen türkischen Regierungsvertretern für Missmut sorgt, weil es ihre Mitverantwortung am Tod des 15-jährigen Rebellen Berkin Elvan nahelegt.

Immerhin war langjähriges Lobbying von impressum und weiteren Organisationen, welche die Meinungsfreiheit verteidigen, nicht vergeblich. Im April 2015 stellte das Parlament den umstrittenen Artikel 293 des Strafgesetzbuchs zur Debatte. Dieser Artikel bestraft, wer ein gesetzlich geschütztes Geheimnis veröffentlicht. Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats schlägt aber lediglich vor, den Artikel zu ergänzen anstatt ihn ganz zu streichen, da er zwar als zu restriktiv, nicht als verzichtbar betrachtet wird. Während der Konsultationsphase haben sich die Medienschaffenden jedoch für die Streichung des Artikels ausgesprochen. Reporter ohne Grenzen (ROG) fasst zusammen: «Journalisten können aufgrund des Artikels verurteilt werden, ohne dass die von ihnen veröffentlichten Informationen materiell geheim sind und deshalb geheim gehalten werden müssten.»

Ähnlich mutet die Richtlinie über Geschäftsgeheimnisse an, die vom europäischen Parlament im April 2016 verabschiedet wurde. Dabei handelt es sich ebenfalls um nichts anderes als um eine Handhabe gegen unliebsame Journalisten. Die europäische Journalistenföderation EFJ hat immerhin dank politischen Drucks eine Ausnahme für investigative Journalisten einbringen können. Doch hätten sich sowohl die EFJ als auch impressum – die Schweizer JournalistInnen eine ausdrückliche Ausdehnung dieser Ausnahme auf Whistleblowers gewünscht.

Im Oktober 2015 lud impressum – die Schweizer JournalistInnen in Zusammenarbeit mit dem Club suisse de la presse den Whistleblower Hervé Falciani ein. Hervé Falciani, ein damals in Genf wohnhafter Franzose, löste die sogenannten Swissleaks aus (106‘000 Kundennamen vermuteter Steuerbetrüger aus Dokumenten der Bank HSBC, für die er zuvor gearbeitet hatte). Da Hervé Falciani von der Schweizer Justiz wegen Wirtschaftsspionage verfolgt wird, wollte impressum – die Schweizer JournalistInnen den Journalisten keinem Risiko aussetzen. So sind zahlreiche Schweizer JournalistInnen für die Medienkonferenz zum Whistleblower nach Divonne-les-Bains gereist, wo er der Schweizer Justiz nicht ausgesetzt war.

Whistleblowers, Trade Secrets und Massenüberwachung

Der faktische Landesverweis und die Kriminalisierung eines Whistleblowers wie Hervé Falciani, der es verschiedenen Staaten ermöglicht hat, Steuerschulden in Millionenhöhe nachzufordern, muss nachdenklich stimmen. In der Tat ist es kaum möglich, über die Medienfreiheit zu sprechen, ohne die Whistleblower einzubeziehen, von denen einige der bekanntesten ja mit unserem Land verbunden sind (Edward Snowden hat 2007 bis 2009 von Genf aus operiert, Stéphanie Gibaud ist die ex-Leiterin Kommunikation und Marketing von UBS in Frankreich, Hervé Falciani hat für HSBC Switzerland gearbeitet).

Beim Schreiben dieser Zeilen stehen Antoine Deltour und ein investigativer Journalist der französischen Sendung „Cash investigation“ in Luxenburg wegen der LuxLeaks vor Gericht. Ihnen wird Diebstahl, die Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen und die Verletzung der beruflichen Schweigepflicht vorgeworfen, weil sie 30‘000 Seiten Dokumente an die Öffentlichkeit gebracht und so die Praktiken der Steuerflucht grosser Konzerne im Großherzogtum illustriert haben. Antoine Deltour, der 31-jährige frühere Angestellte von PriceWaterhouseCoopers, riskiert bis zu 10 Jahre Gefängnis.

Doch für die ganze Gesellschaft hängt der Zugang zur Information von solchen Personen ab, die den Mut haben, Licht in illegale Machenschaften und Missbräuche zu bringen, um zu verhindern, dass sie unentdeckt bleiben. Meistens riskieren oder beenden sie damit ihre eigene Karriere. Als wäre damit nicht genug, hat das europäische Parlament im April 2016 die Direktive über Geschäftsgeheimnisse angenommen. Diese hat das Zeug, Whistleblowers wirksam davon abzuhalten, Journalisten zu kontaktieren und so den investigativen Journalismus von den Konzernen und ihren Geschäftspraktiken fernhalten.

Auch wenn die Schweiz nicht EU-Mitglied ist und im europäischen Parlament keine Stimme hat, muss damit gerechnet werden, dass unser Land seine Gesetze wie in vielen früheren Fällen auch der neuen Direktive anpassen wird. impressum – die Schweizer JournalistInnen wird die Entwicklung dieses neuerdings so gehegten „Geschäftsgeheimnisses“ jedenfalls aufmerksam weiterverfolgen.

Weiter warnt impressum – die Schweizer JournalistInnen vor dem neuen Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG, Volksabstimmung wahrscheinlich im September 2016), sowie vor der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), gegen welches das Referendum noch unterzeichnet werden kann. Sie bieten den Behörden einen fast unkontrollierbaren Ermessenspielraum, der es beispielsweise gar erlauben würde, die Mobiltelefone oder Computer von Journalistinnen und Journalisten ganz ohne weitere Verdachtsmomente abzuhören, nur, weil diese mit einem grenzüberschreitenden Netzwerk verbunden sind, was heute für fast alle Internet- und auch für viele Telefonverbindungen unvermeidlich ist.

Zu guter letzt

Das Beste kommt zum Schluss, und zwar direkt aus den Reihen der Verleger. Urteilen Sie selbst darüber, was die folgenden Einschätzungen bedeuten, die von Hanspeter Lebrument, Präsident des Verbands Schweizer Medien, stammen (wiedergegen in der NZZaS):

  • –  «Eine saubere Trennung zwischen dem Werbemarkt und dem redaktionellen Teil einer Zeitung ist viel schwieriger geworden als vor zwanzig Jahren, als es die finanzielle Lage erlaubte, die redaktionelle Unabhängigkeit über alles zu stellen.»
  • –  «Als Verleger kann ich nicht den Helden spielen und dabei einen Grosskunden verärgern.»

Mit einem eher pessimistischen Gedanken von Michael Ringier, des Verwaltungsratspräsidenten von Ringer im Interview mit der «Schweiz am Sonntag» schliessen wir diesen Rapport über die Situation der Pressefreiheit in der Schweiz: «Tatsache ist: Niemand weiss, wer in 10 oder 15 Jahren Recherchen finanziert.»

impressum – die Schweizer Journalistinnen,
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