von: Urs Heinz Aerni
26. Januar 2020
© Schulthess Verlag
In Ländern gerät die Justiz immer mehr durch nationalistische und diktatorische Regierungen unter Druck und verliert zum Teil ihre neutrale Gerichtsbarkeit für die Garantie für gleiches Recht für alle Bürgerinnen und Bürger. Das wird in den Medien und westlichen Ländern kritisch beobachtet.
Wie sieht es in Deutschland aus? «Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofes werden vom Richterauswahlausschuss gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt.» Zu lesen auf der offiziellen Website. Interessant ist, dass jede Deutsche oder jeder Deutscher mit der entsprechenden Befähigung und Qualifikation gewählt werden kann.
Und Österreich? Der Personalrat des Obersten Gerichtshofs, bestehend aus Präsidium und vom Gerichtshof gewählten Mitgliedern, macht einen Besetzungsvorschlag und legt ihn dem zuständigen Ministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz vor. Üblicherweise wird dem Vorschlag zugestimmt und vom Bundespräsidenten bestätigt.
Die Schweiz? Die 38 Bundesrichterinnen und Bundesrichter und 19 Nebenamtliche werden durch die Vereinigte Bundesversammlung gewählt, nach fachlichen, sprachlichen, regionalen und – Achtung, jetzt kommt’s: nach parteipolitischen Kriterien. Alle obersten Hüterinnen und Hüter für Gesetz und Rechtsstaatlichkeit gehören einer Partei an. Verschiebt sich im Bundesbern die Parteilandschaft, so schlägt sich dies nieder im obersten Justiz-Gremium. Der letzte parteilose Bundesrichter wurde 1943 gewählt. Die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (Geco) kritisiert hierfür die Schweiz, da durch dieses System die richterliche Unabhängigkeit in Gefahr gerät, die die Bundesverfassung und nicht parteigefärbte Weltanschauungen zu schützen hat.
Ein Skandal, oder?
Urs Heinz Aerni
Lektüretipp: Die Schweizerische Bundesverfassung:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/202001010000/101.pdf