von: Urs Heinz Aerni
30. Januar 2020
Sollen in den Polizeimeldungen jeweils die Herkunft der Beteiligten genannt werden?
© Pressebild Polizei Österreich
In Zürich entfachte wieder die Debatte, ob die Polizei jeweils die Herkunft von involvierten Personen bei Zwischenfällen genannt werden soll. Hier geht es zu einem Beitrag in der Neuen Zürcher Zeitung…
Unser Redakteur meint dazu:
Ein Deutscher, ein Italiener und ein Serbe hätten den Überfall begangen. So stehts in der Zeitung. Wie relevant sind die Aussagen für den Lesenden? Hilft es? Nützt es? Wer will es wissen? Wäre es auch interessant, zu erfahren, ob bei der Schlägerei oder beim Autounfall ein Bayer, ein Hesse und ein Hamburger involviert sind? Wieso nicht? Bei der Massenkollision auf der A1 zwischen Dortmund und Köln durch Nebel waren Autolenker aus dem Saarland, aus NRW, Brandenburg und Bremen beteiligt. Im Berliner Lokalblatt könnte doch darauf verwiesen werden, dass ein Marzaner, ein Neuköllner und ein Spandauer im Nachtclub nach Belästigungen des Personals verhaftet wurden. Und in im Kiezblatt müsste folglich erwähnt sein, dass die prügelnden Gäste von der Hinterhofstraße, der Oberaustraße und der Mittelgasse kommen und einer sogar am Waldweg wohnt.
Urs Heinz Aerni, mütterlicherseits ein Zuger (Zentralschweiz), väterlicherseits ein Solothurner, jedoch in Baden (Aargau) geboren und in Fislisbach (Aargau) aufgewachsen aber in Zürich wohnhaft.
Ist in der Schweizer Version auch am 30. Januar 2020 in der Neuen Zürcher Zeitung erschienen.