von: Wildschutz Deutschland e. V.
5. Februar 2022
Pressebild © Gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) und den Naturschutzorganisationen Freier Wald e.V. und Waldkleeblatt - Natürlich Zauche e.V. hat Wildtierschutz Deutschland erste rechtliche Schritte gegen den Landkreis Uckermark unternommen.
Sehr geehrter Herr Minister! Im Vorfeld der Ausschusssitzung am 7. Februar möchten wir Sie davon in Kenntnis setzen, dass die anerkannte Naturschutzvereinigung Freier Wald e.V. in Zusammenarbeit mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. und Wildtierschutz Deutschland e.V. am 2. Februar den Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens und auf Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügungen des Landkreises Uckermark vom 12.11.2020, 27.08.2021 und 20.09.2021, bzw. den Hilfsantrag auf Aussetzung der Vollziehung, gestellt hat. Den Antrag fügen wir diesem Schreiben bei.
Wie in Medien bundesweit berichtet, verhindern die zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) verordneten Zäune bei Hochwasser ein Entkommen etlicher auch streng geschützter Tiere aus den Poldern des Nationalparks. Sie ertrinken oder sterben an Unterkühlung oder Erschöpfung. Zahlreiche tote Rehe, ein Hirschkalb, ein Turmfalke, ein Graureiher und zwei Singschwäne wurden meist von Passanten entdeckt. Insbesondere bei einem ersten kleinen Hochwasser zu Jahresbeginn dürften bereits wesentlich mehr Wildtiere ertrunken sein.
Hinzu kommt, dass durch die Errichtung der ASP-Schutzzäune vielen Tierarten des Nationalparks auch die jahreszeitliche Wanderung zu ihren Winterlebensräumen und damit zu Nahrungsgrundlagen erschwert oder unmöglich gemacht wird. Das nächste Hochwasser wird erfahrungsgemäß vielleicht schon im Februar, spätestens aber im März kommen. Die bisherigen Maßnahmen zur Rettung der Tiere sind völlig unzureichend. Bisher überhaupt nicht in Betracht gezogen wurde, dass die Zäune die Lebensraumqualität auch streng geschützter Arten erheblich reduziert.
Tier- und Naturschutzorganisationen gehen ferner davon aus, dass ein wesentlicher Beitrag der Schutzzäune nach zahlreichen ASP-Fällen außerhalb des Nationalparks und durch eine mögliche Übertragung des Virus durch die Kadaver ertrunkener Wildschweine nicht mehr gewährleistet ist. Auf jeden Fall aber steht der Nutzen der wohl auch unter Seuchenschutzaspekten illegal erstellten z.T. nur präventiven Schutzzäune in keinem Verhältnis zu dem immensen Schaden, den sie in diesem international geschützten Natura 2000-Gebiet für die dort lebenden Tierarten und das Leben und die Gesundheit einzelner, auch besonders geschützter Tiere anrichten.
Dafür, dass keine FFH-Verträglichkeitsprüfung, nicht einmal eine Vorprüfung im Zusammenhang mit der Errichtung von Zäunen im Natura 2000-Gebiet des Nationalparks Untere Oder durchgeführt wurde, steht Ihr Ministerium zumindest in der Mitverantwortung. Wildtierschutz Deutschland hat aufgrund des Verstoßes gegen deutsches und internationales Recht eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Wildtierschutz Deutschland und die weiteren beteiligten Organisationen sind entschlossen den Rechtsweg zu gehen, bis eine tier- und naturschutzrechtlich akzeptable Lösung für die in Deutschland einzigartige brandenburgische Auenlandschaft in Brandenburg geschaffen ist.
Mit freundlichen Grüßen, Lovis Kauertz (Vorsitzender), Wildtierschutz Deutschland e.V.
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Ergänzung 4.2.2022: Mit heutigem Datum hat gemeinsam mit der DJGT (Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.) und Wildtierschutz Deutschland e.V. auch die brandenburgische Naturschutzgesellschaft Waldkleeblatt – Natürlich Zauche e.V. ein Wiederaufnahmeverfahren beim Landkreis Uckermark beantragt.
Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens und Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügungen vom 12.11.2020, 27.08.2021 und 20.09.2021, Hilfsantrag auf Aussetzung der Vollziehung (im Artikel verlinkt)
Über Wildtierschutz Deutschland e.V.: Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht. Außerdem engagiert sich der Verein für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenen Wildtieren.
Mitbegründer des www.aktionsbuendnis-fuchs.de
Mitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT)
Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V.
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