von: Andreas Burckhard, Möhlin
10. Dezember 2018
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Wir veröffentlichen hier eine Stellungnahme von Andreas Burckhardt nach einer Kirchengemeindeversammlung in Möhlin (Kanton Aargau, Schweiz):
An der Kirchgemeindeversammlung der reformierten Kirchgemeinde Möhlin beschloss eine deutliche Mehrheit der Anwesenden, Solidarität zu zeigen mit Menschen, die in Firmen schuften, deren Standard sowohl in Bezug auf die Umweltverträglichkeit als auch in Bezug auf die Sicherheiten oft weit unter dem Standard sind, die in den Ländern gelten, in denen die betreffenden Firmen ihren Steuersitz haben. Darunter sind auch Firmen in der Schweiz, z.B. die Firma Glencore mit Sitz in Baar (ZG): https://de.wikipedia.org/wiki/Glencore
Ein Beispiel möge verdeutlichen, worum es geht:
Im September 2012 starben beim Brand in der Textilfabrik Ali Enterprises in Pakistan 259 Menschen, 50 wurden teils schwer verletzt. Ein Mann kam bei dem Fabrikbrand gerade noch einmal mit dem Leben davon. Er konnte mit Kollegen eine Lüftungsanlage aus der Mauer der Fabrik brechen, sich durch das Loch zwängen und auf die Strasse springen. Vielen Kollegen gelang die Flucht nicht, manche verbrannten bis zur Unkenntlichkeit.
– Mehr als sechs Jahre später hatte die Katastrophe ein Nachspiel in Deutschland. Am Landgericht Dortmund fand die Hauptverhandlung von vier Betroffenen gegen den Textildiscounter statt. Die vier Kläger forderten je 30 000 Euro Schmerzensgeld von dem fünftgrössten Textilhändler Deutschlands.
Wenn die Firma ihren Sitz in der Schweiz hätte, wäre so eine Klage bis jetzt chancenlos. Deshalb braucht es ganz dringend die Annahme der Konzeverantwortungsinitative. Deren Hauptziel ist eine verbindliche menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflicht für Unternehmen, das heisst es muss sorgfältig abklären welche Risiken für Menschenrechte und Umwelt aus seinen Geschäftstätigkeiten entstehen.
Um der Sorgfaltspflicht Nachdruck zu verleihen, enthält die Initiative zudem eine neue Haftungsregel. Wenn eine Geschäftstätigkeit im In- oder Ausland eine Menschenrechtsverletzung oder Umweltschäden bewirkt hat und das Unternehmen nicht nachweisen kann, im Rahmen seiner Sorgfaltsprüfung den schädlichen Auswirkungen vorgebeugt zu haben, so haftet das Unternehmen künftig für den angerichteten Schaden. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden von Tochterfirmen verursacht wurde. Schweizer Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflicht im In- oder im Ausland verletzen, müssten sich somit vor einem Schweizer Gericht den Wiedergutmachungsansprüchen von Betroffenen stellen.
Die Initiative soll auch präventiv wirken und dem Unternehmen einen wirksamen Anreiz geben, das Richtige zu tun. Um die Chance der Annahme dieser Initiative zu vergrössern, haben sich die Kirchen aller Konfessionen und deren Hilfswerke dazu entschlossen die Initiative durch die Gruppe „Kirche für KOVI“ (also „für die Konzernverantwortungsinitative“) zu unterstützen.
Dazu gehören 60 kirchennahe Organisationen, 41 Gemeinden und 385 Persönlichkeiten aus verschiedenen Kirchen – Sehr erfreulich, dass nun auch die reformiere Kirchgemeinde Möhlin dabei ist, und es ist zu hoffen, dass bald auch die beiden andern Kirchgemeinden Möhlin und mit der Zeit alle Kirchgemeinden des Fricktals (Region im Aargau) und des grenznahen Baselbietes dabei sind!
Andreas Burckhardt, Möhlin
Kontakt für weitere Informationen: Verein Konzernverantwortungsinitiative, 3001 Bern