von: Heiko Schwarzburger
28. Januar 2014
Nicht die Windkraft hat die Insolvenz von Prokon verursacht, sondern ein windiges Geschäftsmodell. © Christa Jäger-Schrödl
Wohlbekannt durch die Werbung in der Berliner U-Bahn: Der Windstromanbieter Prokon wollte den Atomkonzernen die Stirn bieten. Zugleich stellte das Unternehmen Renditen in Aussicht, die man zu Zeiten des Kalten Krieges mit Atommeilern erwirtschaften konnte, als die öffentliche Meinung diese Form der Stromerzeugung noch vorbehaltlos unterstützte. Insgesamt hat Prokon durch den Verkauf von Genussrechten an Privatkunden zirca 1,4 Milliarden Euro eingesammelt, von rund 75.000 Anlegern. Geworben wurde mit einer Verzinsung von sechs Prozent. Bis zu acht Prozent Zinsen wurden ausgezahlt.
Nach eigenen Angaben konnte Prokon zuletzt keinerlei Rück- oder Zinszahlungen mehr leisten. Deshalb meldete das Unternehmen beim Amtsgericht Itzehohe Insolvenz an. „Wir sind nach wie vor operativ gut aufgestellt und zuversichtlich, dass wir die aktuellen Schwierigkeiten überstehen werden“, ließ Rechtsanwalt Dietmar Penzlin verlauten, der Insolvenzverwalter. Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) sah in der Insolvenz sogar eine Chance: „Wir haben als Land das Interesse, dass die produzierenden Teile fortgeführt werden.“ Leuchtet ein, ist Schleswig-Holstein doch mittlerweile das wichtigste Windkraftland in Deutschland. Meyer kündigte Gespräche mit den Akteuren an. Obwohl Prokon außer Genussrechtsforderungen wenige Verbindlichkeiten haben sollte, dürften schmerzliche Verluste anfallen. Die Höhe hängt derzeit von der weiteren Entwicklung und der Bewertung der Sachwerte ab.
Interessant ist, dass etliche Finanzpolitiker sogleich nach schärferen Regeln für solche Finanzprodukte riefen. Das tun sie regelmäßig auch bei den Banken, die riskante Produkte völlig legal platzieren. Bisher passiert ist nichts. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge soll der Verkauf solcher Finanzprodukte an Kleinanleger beschränkt oder sogar verboten werden.
Laut Finanzministerium sei der Anlegerschutz in den vergangenen Jahren sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene mehrfach verbessert worden. Auch der Verkauf von Genussrechten sei stärker reguliert als früher. „Gleichwohl prüft die Bundesregierung fortlaufend, ob noch Regelungslücken bestehen“, heißt es aus dem Ressort von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). „Dies ändert nichts daran, dass dem Verbraucher und Anleger eine Schlüsselrolle bei seiner Entscheidung zukommt, zu investieren. Der Anleger soll in der Lage sein, eine verständige und informierte Anlageentscheidung zu treffen.“
Was er bei Prokon durchaus war. Verlockend war aber die hohe Rendite. Und die Gier war es, die die Anleger verleitet hat. Denn acht Prozent Rendite sind in diesem Geschäft (Windkraft) unseriös. Georg Hetz ist Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft UDI in Nürnberg, die sich auf grüne Investments spezialisiert hat. Er kommentiert: „Ein Verbot von einzelnen Geldanlagen für Kleinanleger wäre falsch. Das würde bedeuten, dass bestimmte Finanzprodukte nur noch den Wohlhabenden vorbehalten bleiben.“ Dabei stelle sich auch die Frage: Wer ist Kleinanleger? Derjenige, der bis 5.000 Euro investiert? Kann der, der 50.000 Euro anlegt das Risiko einer Anlage besser einschätzen? Deshalb warnt Hetz: „Ein Verbot für Kleinanleger empfinde ich als entmündigend. Wie weit will die Regierung die Rechte ihrer mündigen Bürger noch beschneiden?“
Hetz hat UDI bereits 1998 gegründet und zählt heute zu den Experten für ökologische Geldanlagen. Das Unternehmen hat rund 14.000 Kunden. Sie finanzierten 362 Windräder, 41 Biogasanlagen sowie 64 Solarprojekte. Auch mit Festzinsanlagen ist UDI seit mehreren Jahren tätig und zahlt die vereinbarten Zinsen planmäßig aus. „Wir möchten uns nicht mit Prokon in einen Topf werfen lassen“, sagt Hetz. „Es gibt schwarze Schafe und manchmal passieren Fehler. Die Insolvenz von Prokon ist meines Erachtens eindeutig die Folge eines Managementfehlers.“ Falsch war es, langfristige Projekte mit kurzfristigem Geld zu finanzieren. Kündigungsfristen von vier Wochen machen es unmöglich, Ersatzkapital zu besorgen, wenn mehrere Kündigungen auflaufen.
Die UDI-Gruppe handhabt ihre Angebote anders. Der Anleger investiert in kleinere, überschaubare Projekte. Auch seien die Kundengelder zweckgebunden. „Unsere Projekte sind durchwegs mischfinanziert, das heißt: Ein Teil, das Eigenkapital, durch die Anlegergelder und ein Teil, das Fremdkapital, durch Banken“, erläutert Georg Hetz. „Diese Mischung bietet zusätzliche Sicherheit, da die Bank die Projekte vor der Kreditvergabe noch einmal prüft.“ Ein weiterer wichtiger Aspekt sei, dass die Kündigungsfristen auf die Zeiträume der Investition abgestimmt sind. So betrage die Kündigungsfrist mindestens ein Jahr. Das lässt dem Finanzdienstleister ausreichend Zeit, neue Liquidität bereitzustellen.
PT Erneuerbare Energien (Grünzins)
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